Die 2G-plus-Regel (geimpft oder genesen und zusätzlich getestet) besagt, dass nur noch immunisierte Personen, die zusätzlich einen negativen Testnachweis vorweisen können, an bestimmten gesellschaftlichen Aktivitäten teilhaben können. Die zusätzliche Testpflicht gilt in NRW auch für Geimpfte mit Auffrischungsimpfungen.
Der negative Testnachweis kann in Form eines Schnelltestes (nicht älter als 24 Stunden) oder eines PCR-Testes (nicht älter als 48 Stunden) erfolgen.
Die 2G-plus-Regel gilt für die gemeinsame Sportausübung in Innenräumen (Training und Wettkampf) in Sportstätten sowie außerhalb von Sportstätten im öffentlichen Raum (Profi- und Amateursport).
Bei Schülern bis 16 Jahren wird der Testnachweis durch eine Bescheinigung der Schule ersetzt.
Wichtig: In den Schulferien müssen auch Kinder und Jugendliche aufgrund der wegfallenden Tests in den Kitas und Schulen einen aktuellen negativen Corona-Test nachweisen, der nicht älter als 24 Std. alt sein darf!
Die kostenlosen Schnelltests sind an allen unseren Standorten möglich!